Skip to main content

Besondere Infos

Touren, Reisen und Ausflüge innerhalb des Vereins

Vorstandsbeschluss 01/2017

Organisation und Definitionen für Touren, Reisen und Ausflüge innerhalb des Vereins

Geltendes Dokument im Anhang an die Statuten der EMPOA

Vorwort:

Touren, Reisen und Ausflüge sind ein wichtiger Bestand der Fliegerei mit unseren Mooneys. Unsere Speedmaschinen sind dafür ausgelegt, längere Distanzen zu überwinden und uns zu neuen Orten zu bringen, wobei wir alte und neue Freunde treffen. Daher verdienen Touren, Reisen und Ausflüge die besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung seitens Mitgliederschaft und Vorstand. Der Vorstand der EMPOA hat daher folgende Regeln und Definitionen erlassen, um die Planung und Ausführung zukünftiger Touren, Reisen und Ausflüge zu vereinfachen und für jedes Mitglied transparent zu machen. Wir betonen ausdrücklich, dass dies im Glauben geschieht, dass jedes Engagement seitens der Mitglieder in Bezug auf Touren, Reisen und Ausflüge fördernswert erscheint und von uns unterstützt wird.

Definitionen:

Wir unterscheiden in diesem Dokument drei verschiedene Arten von Touren, Reisen und Ausflügen, die jeweils unterschiedlich geplant und ausgeführt werden:

  • Mooney-Wochenenden (ehemals „Fastflyer Meetings“)
  • EMPOA-Clubreisen
  • Privat organisierte Reisen für Mitglieder auf Initiative einzelner EMPOA-Mitglieder (auch professionell organisiert)

Mooney-Wochenenden (ehemals “Fastflyer Meetings”) sind normalerweise kürzere (bis drei Tage/zwei Nächte) Ausflüge, die von einem oder mehreren EMPOA-Mitgliedern organisiert werden. Die Vorstandschaft der EMPOA ist hierbei nur minimal, wenn überhaupt, involviert, leistet auf Wunsch aber publizistische Unterstützung in Form von Newslettern und/oder Bekanntmachung auf der Webseite des Vereins. Die Wochenenden werden von den Mitgliedern selbst bezahlt, Hotelübernachtungen und –reservierungen sollen möglichst von jedem selbst übernommen werden, um den Arbeitsaufwand für die Organisatoren im Rahmen zu halten. Sollte der Organisator eines Wochenendes mit offenen Rechnungen oder außergwöhnlichen Belastungen (z. B. Stornierungen in letzter Minute aufgrund von Wetter o. ä.) konfrontiert sein, so kann er sich hiermit nach der Veranstaltung an den Vorstand des Vereins wenden. Der Vorstand wird dies dann wohlwollend prüfen und ggf. ersetzen.

EMPOA-Clubreisen sind längere (mindestens vier Tage/drei Nächste) Reisen, die bis zu drei Mal pro Jahr organisiert werden können. Diese Reisen finden im Namen und auf Rechnung des Vereins statt und Zahlungen sollen über das Konto des Vereins erfolgen. Ein Mitglied des Vereins dient bei solchen Reisen jeweils für Vorstand und Teilnehmer als Ansprechpartner und Verantwortlicher. Der/die Verantwortliche kann auf Antrag vom Vorstand seine nachgewiesenen Kosten, die ihm/ihr für die Organisation einer solchen Reise entstehen, erstattet bekommen. Die Erstattung ist hierbei beschränkt auf: Sprit für das Flugzeug für bis zu zehn Flugstunden, Mietwagen der Kompaktklasse für bis zu vier Tage und Hotelübernachtung (bis zu 100 €/Nacht) für bis zu vier Nächte.

Mitglieder, die eine solche Reise planen möchten, sollen sich mindestens vier Wochen vor einer entsprechenden Vorbereitungsreise an den Vorstand wenden. Als Vorlauf für den Termin werden sechs Monate empfohlen, damit eine entsprechende Information an die Mitglieder erfolgen kann und sich möglichst viele beteiligen. Der Organisator ist für die Erstellung einer realistischen finanziellen Kalkulation in Form eines Pakets verantwortlich. Er nimmt auch die notwendigen Reservierungen und Buchungen vor und dient als Anlaufpunkt für Mitglieder während der Vorbereitungs- und Anmeldephase. Das finanzielle Restrisiko einer solchen Reise trägt die EMPOA. Das organisierende Mitglied soll an der von ihm geplanten Reise teilnehmen und während der Reise soweit möglich als Führer und Ansprechpartner für die teilnehmenden Mitglieder dienen.

Falls in einem Jahr das Kontingent von drei Clubreisen bereits ausgeschöpft sein sollte, so wird der interessierte Organisator darüber informiert und erhält auf Wunsch Priorität im Folgejahr. Die vom organisierenden Mitglied errechneten Preise sind zu zahlen und bei Nichtantritt der Reise verloren. Erstattungen können nur erfolgen, wenn die in der Reise eingebundenen Unternehmen einen Nachlass gewähren.

Privatreisen für EMPOA-Mitglieder sind alle anderen Arten von Touren, Reisen und Ausflügen mit einem Bezug zur Fliegerei, die von Interesse für Mitglieder sein können. Dies reicht von einfachen Restaurantreservierungen hin zu längeren Ausflügen und Überseereisen. Der Vorstand der EMPOA ist in diese Reisen nicht eingebunden und die Kassen des Vereins werden hierfür nicht verwendet. EMPOA möchte solche Unternehmungen jedoch durch kostenfreie Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins und einen entsprechenden Versand als Newsletter an die Mitgliedschaft unterstützen. Ein eventuelles Vertragsverhältnis kommt bei solchen Reisen bestenfalls zwischen dem Organisator und dem einzelnen Teilnehmer zustande.

Beschlossen vom Vorstand der European Mooney Pilots and Owners Association, 21. Oktober 2017

David Kromka – Philippe Coffinet – Lothar Lucks